Bildungsurlaub

Norwegisch lernen im Bildungsurlaub? Das geht! Alle meine Sprachreisen sind in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Das heißt, Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, für einen solchen Norwegischsprachkurs bei Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung mit Lohnfortzahlung zu beantragen. Für andere Bundesländer kann ich bei Bedarf eine Anerkennung beantragen. Beachten Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten.

In einigen Bundesländern heißt es übrigens Bildungzeit oder Bildungsfreistellung – gemeint ist das Gleiche. Viele meiner Teilnehmer/innen haben diese Möglichkeit bereits genutzt.

Entscheidend für Ihren Rechtsanspruch ist, in welchem Bundesland Sie arbeiten bzw. wo der Firmensitz Ihres Arbeitgebers ist, nicht, in welchem Bundesland Sie wohnen. Mal haben Sie Anrecht auf bis zu 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren (z.B. in Hamburg), manchmal auf bis zu 5 Tagen pro Jahr (z.B. in Niedersachsen). In Bayern und Sachsen gibt es leider keinen Bildungsurlaub. Und in NRW gibt es eine Einschränkung speziell für Sprachreisen: Diese dürfen nur maximal 500km von der Landesgrenze entfernt stattfinden und damit fällt Norwegen leider raus.

Hier finden Sie offizielle Infos für die einzelnen Bundesländern:

Zusätzliche Kosten für eine Sprachreise als Bildungsurlaub

Bitte beachten Sie, dass für alle meine Teilnehmer/innen, die einen Norwegischkurs als Bildungsurlaub anerkannt bekommen wollen, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro pro Person anfällt.

Für Teilnehmer/innen, die den Kurs als Bildungsurlaub in Bundesländern mit 8 Schulstunden (wie Hessen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen) als Bildungsurlaub anerkannt bekommen wollen, erhöht sich die Kursgebühr pro Person um weitere 475,- Euro. Der Grund ist, dass über die täglichen 6 Schulstunden Unterricht hinaus, die mit den Kursgebühren abgedeckt sind, zusätzliche zusätzliche 90 Minuten oder 2 x 45 Minuten pro Tag absolviert werden müssen.

Antrag auf Bildungsurlaub richtig stellen

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig darüber informieren, ob Sie einen Rechtsanspruch haben, denn die gesetzlichen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.

Sobald Sie wissen, dass Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung, damit ich Ihnen mit der Anmeldebestätigung die notwendige Bescheinigung zukommen lassen kann, die Sie für Ihren Antrag beim Arbeitgeber benötigen.

Mein Tipp: Es empfiehlt sich oftmals, bereits frühzeitig in einem ersten Schritt „normalen“ Urlaub für die Zeit der Sprachreise zu beantragen, damit Ihre Wünsche in der Urlaubsplanung berücksichtigt werden können. Später können Sie den Antrag auf Bildungsurlaub stellen, so dass dieser Urlaub in eine solche Bildungszeit umgewandelt wird.

Eine ausführliche Anleitung mit Tipps zur Antragstellung finden Sie auf dieser unabhängigen Infoplattform.